
Fairer Umgang am Arbeitsplatz – Sind Sie hierfür als Arbeitgeber gewappnet?
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) ist es, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen.
Diskriminierungen können z.B. verbaler oder schriftlicher Art sein sowie Handlungen, mit herabwürdigendem Inhalt auf Grund:
- des Geschlechts
- der nationalen Herkunft
- der Hautfarbe
- einer Behinderung
- der sexuellen Ausrichtung
- der sozialen Herkunft
- der religiösen und/oder weltanschaulichen Orientierung
- der politischen Gesinnung
- des Alters
- des Aussehens
- der ethnischen Herkunft
In unserem Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte“ bringen wir Ihren Führungskräften die arbeitsrechtlichen Fallstricke der täglichen Praxis bei und erläutern diesen praxisnah worauf dies in ihrem Führungsaltag bei Vorstellung und Mitarbeitergesprächen zu achten haben.
