
Umgang mit Mobbingvorwürfen aus HR Sicht
Was ist der Unterschied zwischen dem Gleichbehandlunsgrundsatz, Mobbing und Diskriminierung? Als Vorwurf werden alle drei Schlagworte gerne von Arbeitnehmern als Vorwurf gebracht. Rechtlich sind das aber zwei verschiedene Paar Schuhe.
Fall aus der HR Praxis
Ein Mitarbeiter ist im Dauerstreit mit einem Vorgesetzten. Wenn er abgemahnt wird oder eine ihm nicht genehme Arbeitsaufgabe erledigen soll, erwidert er immer wieder wahlweise mit Mobbingvorwürfen oder dem Stichwort Diskriminierung.
Wie geht die HR und der Vorgesetzte damit um?
Rechtslage und Rechtsprechung
Beim Gleichbehandlungsgrundsatz geht es um die Gleichbehandlung bei Arbeitgeberleistungen. Für Differenzierungen braucht der Arbeitgeber einen Sachgrund.
Das Stichwort Diskriminierung zielt auf § 1 AGG ab und braucht ein Diskriminierungsmerkmal.
Mobbing ist gesetzlich nicht geregelt und unterliegt der Einzelfallrechtsprechung durch die Arbeitsgerichte. Mobbing liegt dabei nur vor bei einem „planmäßigen Schikanieren über einen längeren Zeitraum“.
Fazit und Praxisvorschlag:
In der Unternehmenspraxis ist beim Thema Mobbing aufgrund der Vielzahl an schlagwortartig vorgebrachten Vorwürfen („der mobbt mich“) nur die vielzitierte Spitze des Eisberges wirklich als Mobbing im Sinne der Rechtsprechung zu bezeichnen.
Die Kunst der HR und des Vorgesetzten besteht darin, echtes Mobbing ernst zu nehmen und gegenzusteuern, gleichzeitig aber ruhig zu bleiben bei inflationär vorgebrachten unberechtigten Mobbingvorwürfen.
Der Mobbingvorwurf ist schnell in der Welt. Wie geht man unternehmensseitig damit um? In unserem Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte“ bringen wir Ihren Führungskräften die arbeitsrechtlichen Fallstricke der täglichen Praxis bei und erläutern diesen praxisnah worauf dies in ihrem Führungsaltag zu achten haben.
